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Änderung § 12 Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 25.09.2009

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§ 12 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.09.2009 geltenden Fassung
§ 12 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3026

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§ 12 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 12 Vereinbarung Bundestag - Bundesregierung


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Weitere Einzelheiten werden in der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung geregelt.