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Zitierungen von § 4 Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EUZBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EUZBBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 EUZBBG Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten (vom 19.09.2012)
... Die Unterrichtung des Bundestages nach § 4 erfolgt insbesondere durch Übersendung von 1. Dokumenten a) des ...
§ 9 EUZBBG Stellungnahmen des Bundestages (vom 25.09.2009)
... diese ihren Verhandlungen zugrunde. Die fortlaufende Unterrichtung der Bundesregierung nach § 4 Absatz 1 enthält auch Angaben zur jeweiligen Berücksichtigung der Stellungnahme des ...
Zitat in folgenden Normen
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2177
I. VBundTuBundReg § 6 EUZBBG Unterrichtung des Deutschen Bundestages
... politischen Frühwarnung. 2. Dies geschieht gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in ... über die Ergebnisse. 4. Mit der Unterrichtung gemäß § 4 EUZBBG übermittelt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die Angaben der Kommission und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 17.11.2005 BGBl. S. 3178; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3022
Artikel 2 EUZBBRAAG Änderungen anderer Gesetze
... vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 311, 1780) wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 EUZBBGÄndG Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
... für die Angelegenheiten der Europäischen Union". 3. Die §§ 3 bis 7 werden durch die folgenden §§ 3 bis 11 ersetzt: „§ 3 ... Union". 3. Die §§ 3 bis 7 werden durch die folgenden §§ 3 bis 11 ersetzt: „§ 3 Vorhaben der Europäischen Union (1) ... vom 22. September 2009 (BGBl. I S. 3022) erforderlich ist. § 4 Grundsätze der Unterrichtung (1) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag ... von Dokumenten und Berichtspflichten (1) Die Unterrichtung des Bundestages nach § 4 erfolgt insbesondere durch Übersendung von 1. Dokumenten a) des ... diese ihren Verhandlungen zugrunde. Die fortlaufende Unterrichtung der Bundesregierung nach § 4 Absatz 1 enthält auch Angaben zur jeweiligen Berücksichtigung der Stellungnahme des ...
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