interne Verweise
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 12.03.1993 BGBl. I S. 313, 1780; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3031
Anlage EUZBLG (zu § 9) (vom 25.09.2009) ... Union und die Umfassenden Bewertungen zu Gesetzgebungsakten, die dem Bundestag nach § 7 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3031
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 EUZBBGÄndG Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union ... die Angelegenheiten der Europäischen Union". 3. Die §§ 3 bis 7 werden durch die folgenden §§ 3 bis 11 ersetzt: „§ 3 Vorhaben der ... Union". 3. Die §§ 3 bis 7 werden durch die folgenden §§ 3 bis 11 ersetzt: „§ 3 Vorhaben der Europäischen Union (1) ... dem Bundestag alle bei ihr eingehenden Ratsdokumente (allgemeine Zuleitung). § 7 Berichtsbogen und Umfassende Bewertung (1) Die Bundesregierung übermittelt binnen ... Dokumente von grundsätzlicher Bedeutung nach Maßgabe des § 6 Absatz 1 zu. § 7 Absatz 1 gilt entsprechend. (3) Zudem unterrichtet die Bundesregierung fortlaufend und ... 5. Es wird folgende Anlage angefügt: „Anlage (zu § 7 Absatz 1) Berichtsbogen Thema: Sachgebiet: Ratsdok.-Nummer: ...
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