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Zitierungen von § 53a DVStB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53a DVStB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DVStB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 54 DVStB Anerkennung anderer Berufshaftpflichtversicherungen (vom 31.12.2024)
... genügt, sofern der Versicherungsvertrag die Voraussetzungen der §§ 52 bis 53a erfüllt. (2) Erfolgt die Bestellung zum Steuerberater auf Grund des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 5 BRAORefG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
... genügt, sofern der Versicherungsvertrag die Voraussetzungen der §§ 52 und 53a erfüllt." 9. § 55 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...
Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 6 StRVErluÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
... „und die geschäftliche E-Mail-Adresse" eingefügt. 2. § 53a Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. Ersatzansprüche wegen ...
Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 443
Artikel 1 StBBerÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
... § 53 Weiterer Inhalt des Versicherungsvertrages § 53a Ausschlüsse § 54 Anerkennung anderer Berufshaftpflichtversicherungen ... benannte Behörde zu hören." c) Absatz 5 wird aufgehoben. 11. § 53a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
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