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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.11.2009 aufgehoben

§ 7 - Verordnung zur Durchführung der Vermarktungsvorschriften für Olivenöl (OlivVermDV k.a.Abk.)

§ 7 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 5 Nr. 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 5 Nr. 1 tritt am 1. November 2003 in Kraft.

 
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