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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Gesetz zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig (BVerwGVerlG k.a.Abk.)


Artikel 1 und 2 (Änderung von Vorschriften)





Artikel 3 Übergangsbestimmungen


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Der Bundesminister der Justiz wird ermächtigt, den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig und der Wehrdienstsenate von München nach Leipzig durch Rechtsverordnung zu bestimmen sowie die Verordnung über den Sitz der Wehrdienstsenate aufzuheben.


Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.