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Inhalt BVerwGVerlG Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
Gesetz zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig (BVerwGVerlG k.a.Abk.)
Artikel 1 und 2 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 3 Übergangsbestimmungen
Der Bundesminister der Justiz wird ermächtigt, den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig und der Wehrdienstsenate von München nach Leipzig durch Rechtsverordnung zu bestimmen sowie die Verordnung über den Sitz der Wehrdienstsenate aufzuheben.
Artikel 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6551/index.htm