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Zitierungen von § 60 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 76 BranntwMonG (vom 08.09.2015)
... den Branntwein vor der Herstellung dem zuständigen Hauptzollamt anmeldet. §§ 59 bis 61 gelten entsprechend. (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
 
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