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Zitierungen von § 75 BranntwMonG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BranntwMonG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 111 BranntwMonG Verjährung, Verzinsung, Säumniszuschläge
... auf Zahlung von Branntweinübernahmegeld werden ausschließlich nach § 75 Abs. 1 verzinst. (2) Wer Branntweinübernahmegeld zugunsten Dritter erschlichen ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Brennereiordnung
Abschnitt 1 V. v. 16.03.1935 RMBl. S. 117; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
§ 209 BrennO
... wenn das ihm zustehende Übernahmegeld - abgesehen von den Fällen des § 75 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes - nicht mit Ablauf der zweiten Woche nach der Abfertigung des ...
§ 211 BrennO
... Die Bundesmonopolverwaltung hat das Übernahmegeld und die nach § 75 Abs. 1 des Gesetzes etwa zu zahlenden Zinsen an die Zahlstelle des Brennereibesitzers zu ...
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