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Zitierungen von § 101 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 101 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58a BranntwMonG (vom 01.10.2013)
... dem Branntweinmonopol ausgeschieden sind und die bis zu diesem Zeitpunkt Kornbranntwein (§ 101 in der bis zum 30. September 2006 geltenden Fassung) erzeugt haben, endet die Zahlung von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1594
Artikel 1 BranntwMonGuaÄndG Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
... dem Branntweinmonopol ausgeschieden sind und die bis zu diesem Zeitpunkt Kornbranntwein (§ 101 in der bis zum 30. September 2006 geltenden Fassung) erzeugt haben, endet die Zahlung von ... c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „sowie für Kornbranntwein (§ 101 )" durch die Wörter „sowie für Branntwein aus Roggen, Weizen, Buchweizen, ... folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „Kornbranntwein (§ 101 ) und" gestrichen. bb) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 58 Satz 2" ... durch einen Punkt ersetzt und der nachfolgende Halbsatz aufgehoben. 14. § 101 wird aufgehoben. 15. § 126 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In ...