Zitierungen von § 112 BranntwMonG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 112 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BranntwMonG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Zollkostenverordnung (ZollKostV)
V. v. 06.09.2009 BGBl. I S. 3001; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1514
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Zollkostenverordnung
V. v. 06.05.2014 BGBl. I S. 498
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Zollkostenverordnung (ZKostV)
V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 848, 1060, 1449; aufgehoben durch § 12 V. v. 06.09.2009 BGBl. I S. 3001
Eingangsformel ZKostV
... 227 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 161) und des § 112 Abs. 3 des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (Reichsgesetzbl. I S. 335), ...


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