Tools:
Update via:
Zitierungen von § 152 BranntwMonG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 152 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BranntwMonG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 143 BranntwMonG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 01.07.2011)
... Steuerlagers ohne Erlaubnis, für deren Herstellung eine Steuervergünstigung nach § 152 Absatz 1 vorgesehen ist, 4. die Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung bei ...
§ 153 BranntwMonG Verwender (vom 01.07.2011)
... Wer Erzeugnisse in den Fällen des § 152 Absatz 1 steuerfrei verwenden will, bedarf einer Erlaubnis. Sie wird auf Antrag Personen ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Sechste Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Verordnung zur Änderung der BranntweinsteuerverordnungV. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1412
Zitate in Änderungsvorschriften
Branntweinmonopolabschaffungsgesetz
G. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1650
Artikel 1 BranntwMonAG Änderung des Branntweinmonopolgesetzes
... anfallen (Zwangsanfall), und hierzu das Verfahren zu bestimmen,". 9. In § 152 Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort „unvergällt" gestrichen. 10. Dem § ...
Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 5 BfBAG Änderung des Branntweinmonopolgesetzes
... § 152 Absatz 1 Nummer 1 des Branntweinmonopolgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-7, veröffentlichten bereinigten ...
Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 2 5. VStÄndG Änderung des Branntweinmonopolgesetzes
... eine Steuerbefreiung an" eingefügt. 10. § 152 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort ...
Verordnung zur Änderung der Branntweinsteuerverordnung
V. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1412
Artikel 1 BrStVÄndV
... in der jeweils geltenden Fassung, durch Allgemeinverfügung eine Steuerbefreiung nach § 152 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes versagen oder eine bereits gewährte Steuerbefreiung ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für Erzeugnisse, die zu den in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecken verwendet werden sollen, gelten die ... nach dem Wort „Vergällungsmittel" die Wörter „für die in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecke" eingefügt. bb) Nach ...
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 2 4. VerbrStÄndG Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
... Steuerlagers ohne Erlaubnis, für deren Herstellung eine Steuervergünstigung nach § 152 Absatz 1 oder 3 vorgesehen ist, 4. die Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung ... Abschnitt 5 Steuervergünstigungen § 152 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen (1) Erzeugnisse sind von der Steuer befreit, ... § 153 Verwender (1) Wer Erzeugnisse in den Fällen des § 152 Absatz 1 steuerfrei verwenden will, bedarf einer Erlaubnis. Sie wird auf Antrag Personen unter ... Die Steuer ist sofort fällig. (4) Wer Erzeugnisse in den Fällen des § 152 Absatz 3 gegen Steuerentlastung verwenden will, bedarf einer Erlaubnis. Sie wird auf Antrag ... Fällen, soweit Steuerbelange nicht entgegenstehen, statt der Steuerentlastung nach § 152 Absatz 3 im Fall des Absatzes 4 das Verfahren der Verwendung unter Steuerbefreiung nach § 152 ... 152 Absatz 3 im Fall des Absatzes 4 das Verfahren der Verwendung unter Steuerbefreiung nach § 152 Absatz 1 zuzulassen. § 154 Steuerentlastung im ...
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... 5, § 148 Absatz 3, § 149 Absatz 6, § 150 Absatz 8, § 151 Absatz 4, § 152 Absatz 4, § 153 Absatz 5, § 154 Absatz 2, § 155 Absatz 4, § 156 Absatz 3, ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
§ 17 BrStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2011)
... Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. Werden die Erzeugnisse zu den in § 152 Absatz 1 des Gesetzes genannten Zwecken verwendet und ist der registrierte Empfänger in ...
§ 28 BrStV Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
... worden ist, 2. Aromen zu gewerblich-technischen Zwecken im Sinn des § 152 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 des Gesetzes. Die Erzeugnisse gelten als in den ...
§ 43 BrStV Vollständig vergällter Branntwein (vom 01.07.2013)
... in der jeweils geltenden Fassung, durch Allgemeinverfügung eine Steuerbefreiung nach § 152 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes versagen oder eine bereits gewährte Steuerbefreiung ...
§ 44 BrStV Allgemeine Verwendungserlaubnis (vom 01.07.2011)
... Erzeugnissen und 2. von branntweinhaltigen Aromen für die in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecke allgemein erlaubt. Die ...
§ 45 BrStV Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung (vom 01.07.2011)
... dadurch nicht beeinträchtigt werden. (3) Als Lebensmittelaromen im Sinn des § 152 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gelten auch solche zum Verzehr nicht geeignete Zubereitungen und ...
§ 50 BrStV Vergällung (vom 01.07.2013)
... Für Erzeugnisse, die zu den in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecken verwendet werden sollen, gelten die ... bereitzuhalten. (3) Branntwein zur Herstellung von Essig nach § 152 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes ist nach Aufnahme in den Betrieb von dem Essighersteller ... (5) Sind die in Absatz 4 genannten Vergällungsmittel für die in § 152 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Gesetzes genannten Zwecke im Einzelfall nach den Anforderungen des ...
§ 51 BrStV Steuerfreie Erzeugnisse aus vergällten Erzeugnissen
... nach § 152 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland, die nach ... 2 Nummer 5 des Gesetzes aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland, die nach § 152 Absatz 1 des Gesetzes im Steuergebiet nur aus vergällten Erzeugnissen steuerfrei hergestellt ...
§ 55 BrStV Abgabe von Getränke- und Lebensmittelaromen, zweckwidrige Abgabe oder Verwendung (vom 01.07.2011)
... steuerbegünstigte Lebensmittel als Halberzeugnisse gewerblich zu anderen als den in § 152 Absatz 1 Nummer 5 oder Nummer 6 des Gesetzes genannten Zwecken abgibt oder verwendet, wird ...
§ 58 BrStV Anmeldungen im Rahmen der Steueraufsicht (vom 01.07.2011)
... nach § 7 Absatz 1, § 17 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 152 Absatz 1 Nummer 5 und 6 des Gesetzes haben dem Hauptzollamt die Herstellung von Trinkbranntwein ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6556/v105579.htm