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RpflAnpG
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§ 24
Änderungsalarm
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
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§ 24 - Rechtspflege-Anpassungsgesetz (RpflAnpG)
G. v. 26.06.1992
BGBl. I S. 1147
; aufgehoben durch
Artikel 3
G. v. 19.04.2006
BGBl. I S. 866
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 105-11
Herstellung der Einheit Deutschlands
1 weitere Fassung
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 2 Vorschriften zitiert
Dritter Abschnitt Errichtung der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Gerichte und Staatsanwaltschaften
§ 23
←
→
§ 25
§ 24 (Änderung von Vorschriften)
§ 24 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 23
←
→
§ 25
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Zitierungen von
§ 24 RpflAnpG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 RpflAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RpflAnpG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 14 RpflAnpG Anwendungsbereich
... errichtet hat, finden in diesem Land die Vorschriften dieses Abschnitts (§§ 15
bis
25) ...
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