§ 3
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, auch soweit sie lohnsteuerfrei sind. Satz 1 gilt nicht für Erwerbseinkommen, das bei einer Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen ist.
interne Verweise§ 1 ArEV (vom 01.07.2006) ... sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie lohnsteuerfrei sind und sich aus § 3 nichts Abweichendes ergibt. Dies gilt nicht für steuerfreie Sonn-, Feiertags- und ...
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