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§ 4 - Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)

V. v. 03.06.1998 BGBl. I S. 1209; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 10.06.1998; FNA: 7631-1-27 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 4 Rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Grundlagen des Versicherungsunternehmens



Im Rahmen der Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen des Versicherungsunternehmens ist insbesondere zu berichten über

1.
die Kapitalverhältnisse und die Gesellschaftsverhältnisse sowie ihre Änderungen,

2.
die Verteilung der Zuständigkeiten der Geschäftsleiter,

3.
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und - soweit wesentlich - auch zu anderen Unternehmen,

4.
Art und Umfang des aktiven und des passiven Rückversicherungsgeschäftes unter Angabe wesentlicher Änderungen der Rückversicherungsverträge,

5.
Art und Umfang der Tätigkeit im Ausland getrennt nach den Ländern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und solchen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums; Niederlassungen sind einzeln aufzuführen, sofern für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich,

6.
die Organisation des Rechnungswesens und

7.
die Ausgestaltung der Innenrevision.



 

Zitierungen von § 4 PrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PrüfV Art und Umfang der Berichterstattung
... oder Vorprüfungen durchgeführt worden sind. (4) § 4 Nr. 4, § 5 Abs. 1, §§ 6, 11 und 16 sind nicht auf Unternehmen anzuwenden, die ...
§ 6 PrüfV Rückversicherung
... Im Rahmen der Berichterstattung nach § 4 Nr. 4 ist sowohl auf die Ergebnisse der Rückversicherungsverträge insgesamt als auch auf ...
§ 7 PrüfV Organisation des Rechnungswesens
... Rahmen der Berichterstattung nach § 4 Nr. 6 ist über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und interne ...