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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2016 aufgehoben
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§ 4 - Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)
V. v. 03.06.1998 BGBl. I S. 1209; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 10.06.1998; FNA: 7631-1-27 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 10.06.1998; FNA: 7631-1-27 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 4 Rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Grundlagen des Versicherungsunternehmens
§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
Im Rahmen der Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen des Versicherungsunternehmens ist insbesondere zu berichten über
- 1.
- die Kapitalverhältnisse und die Gesellschaftsverhältnisse sowie ihre Änderungen,
- 2.
- die Verteilung der Zuständigkeiten der Geschäftsleiter,
- 3.
- die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und - soweit wesentlich - auch zu anderen Unternehmen,
- 4.
- Art und Umfang des aktiven und des passiven Rückversicherungsgeschäftes unter Angabe wesentlicher Änderungen der Rückversicherungsverträge,
- 5.
- Art und Umfang der Tätigkeit im Ausland getrennt nach den Ländern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und solchen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums; Niederlassungen sind einzeln aufzuführen, sofern für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich,
- 6.
- die Organisation des Rechnungswesens und
- 7.
- die Ausgestaltung der Innenrevision.
Zitierungen von § 4 PrüfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PrüfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 PrüfV Art und Umfang der Berichterstattung
... oder Vorprüfungen durchgeführt worden sind. (4) § 4 Nr. 4, § 5 Abs. 1, §§ 6, 11 und 16 sind nicht auf Unternehmen anzuwenden, die ...
§ 6 PrüfV Rückversicherung
... Im Rahmen der Berichterstattung nach § 4 Nr. 4 ist sowohl auf die Ergebnisse der Rückversicherungsverträge insgesamt als auch auf ...
§ 7 PrüfV Organisation des Rechnungswesens
... Rahmen der Berichterstattung nach § 4 Nr. 6 ist über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und interne ...
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