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§ 7 - Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)

V. v. 03.06.1998 BGBl. I S. 1209; aufgehoben durch Artikel 2 Nr. 1 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 10.06.1998; FNA: 7631-1-27 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 7 Organisation des Rechnungswesens



Im Rahmen der Berichterstattung nach § 4 Nr. 6 ist über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und interne Kontrollmaßnahmen zu berichten. Beim Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen ist Stellung zu nehmen, ob eine Verfahrensdokumentation vorliegt und das angewandte Verfahren ausreichende Kontrollmaßnahmen enthält. Auf wesentliche Mängel im Rechnungswesen ist hinzuweisen.