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Änderung § 8 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 01.12.2010

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2010 geltenden Fassung
§ 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1624
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 8


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(heute geltende Fassung) 

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