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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.07.2017 aufgehoben
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§ 5 - Signaturgesetz (SigG)
Artikel 1 G. v. 16.05.2001 BGBl. I S. 876; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Geltung ab 22.05.2001; FNA: 9020-12 Allgemeines Fernmelderecht
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Geltung ab 22.05.2001; FNA: 9020-12 Allgemeines Fernmelderecht
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§ 5 Vergabe von qualifizierten Zertifikaten
§ 5 wird in 18 Vorschriften zitiert
(1) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat Personen, die ein qualifiziertes Zertifikat beantragen, zuverlässig zu identifizieren. Er darf dazu mit Einwilligung des Antragstellers personenbezogene Daten nutzen, die der Zertifizierungsdiensteanbieter zu einem früheren Zeitpunkt erhoben hat, sofern diese Daten eine zuverlässige Identifizierung des Antragstellers nach Satz 1 gewährleisten. Er hat die Zuordnung eines Signaturprüfschlüssels zu einer identifizierten Person durch ein qualifiziertes Zertifikat zu bestätigen und dieses jederzeit für jeden über öffentlich erreichbare Kommunikationsverbindungen nachprüfbar und abrufbar zu halten. Ein qualifiziertes Zertifikat darf nur mit Zustimmung des Signaturschlüssel-Inhabers abrufbar gehalten werden.
(2) Ein qualifiziertes Zertifikat kann auf Verlangen eines Antragstellers Angaben über seine Vertretungsmacht für eine dritte Person sowie berufsbezogene oder sonstige Angaben zu seiner Person (Attribute) enthalten. Hinsichtlich der Angaben über die Vertretungsmacht ist die Einwilligung der dritten Person nachzuweisen; berufsbezogene oder sonstige Angaben zur Person sind durch die für die berufsbezogenen oder sonstigen Angaben zuständige Stelle zu bestätigen. Angaben über die Vertretungsmacht für eine dritte Person dürfen nur bei Nachweis der Einwilligung nach Satz 2, berufsbezogene oder sonstige Angaben des Antragstellers zur Person nur bei Vorlage der Bestätigung nach Satz 2 in ein qualifiziertes Zertifikat aufgenommen werden. Weitere personenbezogene Angaben dürfen in ein qualifiziertes Zertifikat nur mit Einwilligung des Betroffenen aufgenommen werden.
(3) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat auf Verlangen eines Antragstellers in einem qualifizierten Zertifikat an Stelle seines Namens ein Pseudonym aufzuführen. Enthält ein qualifiziertes Zertifikat Angaben über eine Vertretungsmacht für eine dritte Person oder berufsbezogene oder sonstige Angaben zur Person, ist eine Einwilligung der dritten Person oder der für die berufsbezogenen oder sonstigen Angaben zuständigen Stelle zur Verwendung des Pseudonyms erforderlich.
(4) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat Vorkehrungen zu treffen, damit Daten für qualifizierte Zertifikate nicht unbemerkt gefälscht oder verfälscht werden können. Er hat weiter Vorkehrungen zu treffen, um die Geheimhaltung der Signaturschlüssel zu gewährleisten. Eine Speicherung von Signaturschlüsseln außerhalb der sicheren Signaturerstellungseinheit ist unzulässig.
(5) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat für die Ausübung der Zertifizierungstätigkeit zuverlässiges Personal und Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen, die mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 sowie § 17 oder § 23 dieses Gesetzes und der Rechtsverordnung nach § 24 erfüllen, einzusetzen.
(6) Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat sich in geeigneter Weise zu überzeugen, dass der Antragsteller die zugehörige sichere Signaturerstellungseinheit besitzt.
Zitierungen von § 5 SigG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SigG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SigG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SigG Begriffsbestimmungen
... ausgestellt werden, die mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften der ... eines Zertifizierungsdiensteanbieters, der mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 sowie § 17 oder § 23 dieses Gesetzes und der sich darauf beziehenden Vorschriften ...
§ 5 SigG Vergabe von qualifizierten Zertifikaten
... qualifizierte elektronische Signaturen, die mindestens die Anforderungen nach den §§ 4 bis 14 sowie § 17 oder § 23 dieses Gesetzes und der Rechtsverordnung nach § 24 ...
§ 6 SigG Unterrichtungspflicht
... Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat den Antragsteller nach § 5 Abs. 1 über die Maßnahmen zu unterrichten, die erforderlich sind, um zur Sicherheit von ...
§ 8 SigG Sperrung von qualifizierten Zertifikaten
... kenntlich machen. (2) Enthält ein qualifiziertes Zertifikat Angaben nach § 5 Abs. 2, so kann auch die dritte Person oder die für die berufsbezogenen oder sonstigen ...
§ 9 SigG Qualifizierte Zeitstempel
... ein Zertifizierungsdiensteanbieter qualifizierte Zeitstempel aus, so gilt § 5 Abs. 5 ...
§ 11 SigG Haftung (vom 01.03.2007)
... einem qualifizierten Zertifikat, einem qualifizierten Zeitstempel oder einer Auskunft nach § 5 Abs. 1 Satz 3 vertraut. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Dritte die Fehlerhaftigkeit ...
§ 17 SigG Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen (vom 01.03.2007)
... aufweisen und 5. zu welchem Ergebnis die Nachprüfung von Zertifikaten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 geführt hat. Signaturanwendungskomponenten müssen nach Bedarf ... auszuschließen, 2. qualifizierte Zertifikate, die gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 nachprüfbar oder abrufbar gehalten werden, vor unbefugter Veränderung und ...
§ 21 SigG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2007)
... eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet, 3. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Nr. 1 eine Person nicht, ... Person nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig identifiziert, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Nr. 1, ein ... 1, ein qualifiziertes Zertifikat nicht nachprüfbar hält, 5. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 4 ein qualifiziertes Zertifikat abrufbar hält, 6. entgegen § 5 ... 5 Abs. 1 Satz 4 ein qualifiziertes Zertifikat abrufbar hält, 6. entgegen § 5 Abs. 2 Satz 3 oder 4 eine Angabe in ein qualifiziertes Zertifikat aufnimmt, 7. ... 3 oder 4 eine Angabe in ein qualifiziertes Zertifikat aufnimmt, 7. entgegen § 5 Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 24 Nr. 1, eine Vorkehrung ... § 24 Nr. 1, eine Vorkehrung nicht oder nicht richtig trifft, 8. entgegen § 5 Abs. 4 Satz 3 einen Signaturschlüssel speichert, 9. entgegen § 10 Abs. 1 ...
§ 24 SigG Rechtsverordnung
... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung der §§ 3 bis 23 erforderlichen Rechtsvorschriften zu erlassen über 1. die ... des Betriebes sowie bei Einstellung des Betriebes nach § 4 Abs. 2 und 3, §§ 5 , 6 Abs. 1, §§ 8, 10, 13 und 15, 2. die gebührenpflichtigen ...
§ 25 SigG Übergangsvorschriften
... nach Absatz 1 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach § 5 des Signaturgesetzes vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1870, 1872), geändert durch Artikel 5 des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG)
G. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 179
Artikel 4 ElGVG Änderung des Signaturgesetzes
... 2 Nr. 5, § 17 Abs. 3 Nr. 2 und § 21 Abs. 1 Nr. 4 werden jeweils die Angaben § 5 Abs. 1 Satz 2" durch die Angaben § 5 Abs. 1 Satz 3" ersetzt. 3. In ... Nr. 4 werden jeweils die Angaben § 5 Abs. 1 Satz 2" durch die Angaben § 5 Abs. 1 Satz 3" ersetzt. 3. In § 21 Abs. 1 Nr. 5 wird die Angabe § ... Abs. 1 Satz 3" ersetzt. 3. In § 21 Abs. 1 Nr. 5 wird die Angabe § 5 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe § 5 Abs. 1 Satz 4" ersetzt. ... 21 Abs. 1 Nr. 5 wird die Angabe § 5 Abs. 1 Satz 3" durch die Angabe § 5 Abs. 1 Satz 4" ersetzt. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Signaturverordnung
V. v. 15.11.2010 BGBl. I S. 1542
Artikel 1 2. SigVÄndV Änderung der Signaturverordnung
... Zertifizierungsdiensteanbieter hat die Identifizierung des Antragstellers nach § 5 Absatz 1 des Signaturgesetzes anhand folgender Dokumente oder Verfahren vorzunehmen: ... Satz 1 bestätigt hat, darf das zugehörige qualifizierte Zertifikat nach § 5 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Signaturgesetzes nachprüfbar und, soweit vereinbart, abrufbar ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Signaturverordnung (SigV)
V. v. 16.11.2001 BGBl. I S. 3074; aufgehoben durch Artikel 12 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
§ 3 SigV Identitätsprüfung und Attributsnachweise (vom 23.11.2010)
... Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat die Identifizierung des Antragstellers nach § 5 Absatz 1 des Signaturgesetzes anhand folgender Dokumente oder Verfahren vorzunehmen: 1. ... gemäß § 4 Abs. 1 vorzunehmen. (2) Sollen nach § 5 Abs. 2 des Signaturgesetzes in ein qualifiziertes Zertifikat Attribute aufgenommen werden, muss ... in ein qualifiziertes Zertifikat Attribute aufgenommen werden, muss die nach § 5 Abs. 2 Satz 2 oder Satz 4 oder Abs. 3 Satz 2 des Signaturgesetzes erforderliche Einwilligung oder ...
§ 4 SigV Führung eines Zertifikatsverzeichnisses (vom 23.11.2010)
... des Zertifikates endet, in einem Verzeichnis gemäß den Vorgaben nach § 5 Absatz 1 Satz 3 des Signaturgesetzes zu führen. (2) Ein akkreditierter ... des Zertifikates endet, in einem Verzeichnis gemäß den Vorgaben nach § 5 Absatz 1 Satz 3 des Signaturgesetzes zu führen. (3) Im Falle der Übernahme ...
§ 5 SigV Einzelne Sicherheitsvorkehrungen des Zertifizierungsdiensteanbieters (vom 23.11.2010)
... Satz 1 bestätigt hat, darf das zugehörige qualifizierte Zertifikat nach § 5 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Signaturgesetzes nachprüfbar und, soweit vereinbart, abrufbar ... Der Zertifizierungsdiensteanbieter hat sich zur Erfüllung der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 5 des Signaturgesetzes von der Zuverlässigkeit von Personen, die am ...
§ 8 SigV Umfang der Dokumentation (vom 23.11.2010)
... Pseudonym, 3. die Nachweise über die Einwilligungen der Berechtigten nach § 5 Abs. 2 Satz 2 und 4 und Abs. 3 Satz 2 des Signaturgesetzes, 4. die Bestätigungen ... Signaturgesetzes, 4. die Bestätigungen der zuständigen Stellen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Signaturgesetzes, 5. die ausgestellten qualifizierten Zertifikate ...
§ 9 SigV Ausgestaltung der Deckungsvorsorge (vom 23.11.2010)
... ein Fehler, der sich in mehreren Zertifikaten, Zeitstempeln oder in der Auskunft nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Signaturgesetzes auswirkt, als ein Versicherungsfall gilt, ist nicht ...
§ 14 SigV Inhalt und Gültigkeitsdauer von qualifizierten Zertifikaten (vom 23.11.2010)
... ein qualifiziertes Zertifikat handelt, und 5. ein oder mehrere Attribute nach § 5 Abs. 2 des Signaturgesetzes. (3) Die Gültigkeitsdauer eines qualifizierten ...
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