Tools:
Update via:
Änderung § 1674a BGB vom 01.05.2014
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 6 VBRRefG am 1. Mai 2014 und Änderungshistorie des BGBHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 1674a BGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.05.2014 geltenden Fassung | § 1674a BGB n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 1674a (neu) | (Text neue Fassung)§ 1674a Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind |
1 Die elterliche Sorge der Eltern für ein nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geborenes Kind ruht. 2 Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, dass ein Elternteil ihm gegenüber die für den Geburtseintrag des Kindes erforderlichen Angaben gemacht hat. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/al0-43403.htm