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Änderung § 13 BGB vom 13.06.2014
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§ 13 BGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 13.06.2014 geltenden Fassung | § 13 BGB n.F. (neue Fassung) in der am 13.06.2014 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642 |
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(Text alte Fassung) § 13 Verbraucher *) | (Text neue Fassung)§ 13 Verbraucher |
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. --- *) Amtlicher Hinweis: Diese Vorschriften dienen der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3, 4, 6, 7, 9 und 11 genannten Richtlinien. | Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. |
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