Tools:
Update via:
Änderung § 357d BGB vom 01.01.2018
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 357d BGB, alle Änderungen durch Artikel 1 BauVRRG am 1. Januar 2018 und Änderungshistorie des BGBHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
§ 357d BGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung | § 357d BGB n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 357d (neu) | (Text neue Fassung)§ 357d Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen |
1 Ist die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz. 2 Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Vergütung zugrunde zu legen. 3 Ist die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu berechnen. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/al65114-0.htm