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Zitierungen von § 630h BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 630h BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 277
Artikel 1 PatRechteG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht. § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler (1) Ein Fehler ...
 
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