interne Verweise§ 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume (vom 01.01.2025) ... § 555e Absatz 1 und 2, § 555f und § 569 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. § 556c Absatz 1 und 2 sowie die auf Grund des § 556c Absatz 3 erlassene Rechtsverordnung sind entsprechend ... 569 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. § 556c Absatz 1 und 2 sowie die auf Grund des § 556c Absatz 3 erlassene Rechtsverordnung sind entsprechend anzuwenden, abweichende Vereinbarungen sind ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Wärmelieferverordnung (WärmeLV)V. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1509
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
V. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1509
§ 1 WärmeLV Gegenstand der Verordnung ... Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung auf Wärmelieferung nach § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen werden, und 2. mietrechtliche ... Vorschriften für den Kostenvergleich und die Umstellungsankündigung nach § 556c Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen ...
§ 2 WärmeLV Inhalt des Wärmeliefervertrages ... 1. die voraussichtliche energetische Effizienzverbesserung nach § 556c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder die energetisch verbesserte ... Bürgerlichen Gesetzbuchs oder die energetisch verbesserte Betriebsführung nach § 556c Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzugeben sowie 2. den ... 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzugeben sowie 2. den Kostenvergleich nach § 556c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nach den §§ 8 bis 10 ...
§ 5 WärmeLV Auskunftsanspruch ... die Wärmelieferkosten nicht als Betriebskosten zu tragen, weil die Voraussetzungen des § 556c Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht erfüllt sind, so kann der Kunde vom ...
§ 11 WärmeLV Umstellungsankündigung des Vermieters ... Die Umstellungsankündigung nach § 556c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss dem Mieter spätestens drei Monate vor der ... 2. zur voraussichtlichen energetischen Effizienzverbesserung nach § 556c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder zur energetisch verbesserten ... Bürgerlichen Gesetzbuchs oder zur energetisch verbesserten Betriebsführung nach § 556c Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; § 555c Absatz 3 des Bürgerlichen ... des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend, 3. zum Kostenvergleich nach § 556c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nach den §§ 8 bis 10 ...
Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
G. v. 11.03.2013 BGBl. I S. 434
Artikel 9 MietRÄndG Inkrafttreten ... tritt dieses Gesetz am 1. Mai 2013 in Kraft. (2) In Artikel 1 Nummer 6 tritt § 556c Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt Artikel 1 Nummer 6 am 1. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenMietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
G. v. 11.03.2013 BGBl. I S. 434
Artikel 1 MietRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... der Miete." 6. Nach § 556b wird folgender § 556c eingefügt: „§ 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, ... 6. Nach § 556b wird folgender § 556c eingefügt: „§ 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung (1) ... b) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „§ 556c Absatz 1 und 2 sowie die auf Grund des § 556c Absatz 3 erlassene Rechtsverordnung sind ... 2 eingefügt: „§ 556c Absatz 1 und 2 sowie die auf Grund des § 556c Absatz 3 erlassene Rechtsverordnung sind entsprechend anzuwenden, abweichende Vereinbarungen sind ...
Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG)
G. v. 21.04.2015 BGBl. I S. 610
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