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Zitierungen von § 357b BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 357b BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag (vom 28.05.2022)
... Vertriebsform § 355 Absatz 3 und, je nach Art des verbundenen Vertrags, die §§ 357 bis 357c entsprechend anzuwenden. Ist der verbundene Vertrag ein Vertrag über die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 246b EGBGB Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen (vom 28.05.2022)
... Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Falle des Widerrufs nach § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, 13. die Mindestlaufzeit des Vertrags, ... Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Falle des Widerrufs nach § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat. Satz 1 gilt nur, wenn der ...
Anlage 3 EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen (vom 28.05.2022)
...  In Abschnitt 2 Nummer 12 wird die Angabe „§ 357a" durch die Angabe „ § 357b " ersetzt. ----------- [image:2021/2021I1671.gif|Muster Widerrufsbelehrung ... zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ); 13. die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig ...
Anlage 3a EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Zahlungsdiensterahmenverträgen (vom 28.05.2022)
... Abschnitt 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „§ 357a" durch die Angabe „ § 357b " ersetzt. ----------- [image:2021/2021I1673.gif|Muster Widerrufsbelehrung ... zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ); 2. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Zahlungsdienstleister der ...
Anlage 3b EGBGB (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von Einzelzahlungsverträgen (vom 28.05.2022)
... Abschnitt 2 Nummer 1 wird jeweils die Angabe „§ 357a" durch die Angabe „ § 357b " ersetzt. ----------- [image:2021/2021I1678.gif|Muster Widerrufsbelehrung ... zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ); 2. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Zahlungsdienstleister der ...
Anlage 7 EGBGB (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (vom 28.05.2022)
... 6 werden die Wörter „§ 357a Absatz 3 Satz 5 BGB" durch die Wörter „ § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB " ersetzt. b) In Gestaltungshinweis 7c wird im Unterabsatz im vierten Satz nach ... Erbringt der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen Aufwendungen gemäß § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB und will er sich für den Fall des Widerrufs die Geltendmachung dieses Anspruchs vorbehalten, ...
Anlage 8 EGBGB (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge (vom 28.05.2022)
... Erbringt der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen Aufwendungen gemäß § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB und will er sich für den Fall des Widerrufs die Geltendmachung dieses Anspruchs vorbehalten, ...
Anlage 9 EGBGB (zu Artikel 246 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei unentgeltlichen Darlehensverträgen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (vom 28.05.2022)
... Erbringt der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen Aufwendungen gemäß § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB und will er sich für den Fall des Widerrufs die Geltendmachung dieses Anspruchs vorbehalten, ...

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 46 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 305 KAGB Widerrufsrecht (vom 15.12.2023)
... Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend ...

Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 11 VermAnlG Veröffentlichung ergänzender Angaben (vom 28.05.2022)
... genügt die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Der Nachtrag muss an hervorgehobener Stelle eine Belehrung ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Anlage 2 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 2 Nummer 7)
... der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen Aufwendungen gemäß § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB und will er sich für den Fall des Widerrufs die Geltendmachung dieses ...
Anlage 3 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 2 Nummer 8)
... der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen Aufwendungen gemäß § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB und will er sich für den Fall des Widerrufs die Geltendmachung dieses ...
Anlage 4 WohnImmoKredRLUG (zu Artikel 2 Nummer 9)
... der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen Aufwendungen gemäß § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB und will er sich für den Fall des Widerrufs die Geltendmachung dieses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Artikel 1 BGBEGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... so hat er keinen Wertersatz zu leisten." 11. Der bisherige § 357a wird § 357b und in Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „gilt auch § 357 Absatz 5 bis 8 ... 5 bis 7 und § 357a Absatz 1 und 2 entsprechend" ersetzt. 12. Der bisherige § 357b wird § 357c. 13. Der bisherige § 357c wird § 357d und wird wie folgt ... ersetzt. 16. In § 360 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „ § 357b Absatz 1 Satz 2 und 3" durch die Wörter „§ 357c Absatz 1 Satz 2 und 3" ...
Artikel 2 BGBEGuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... „§ 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs" durch die Wörter „ § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs " ersetzt. 4. Nach Artikel 246c werden die folgenden Artikel 246d und 246e ... 6 werden die Wörter „§ 357a Absatz 3 Satz 5 BGB" durch die Wörter „ § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB " ersetzt. b) In Gestaltungshinweis 7c wird im Unterabsatz im vierten Satz nach ... 4 werden die Wörter „§ 357a Absatz 3 Satz 5 BGB" durch die Wörter „ § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB " ersetzt. b) In Gestaltungshinweis 5c wird im Unterabsatz im vierten Satz nach ... 3 werden die Wörter „§ 357a Absatz 3 Satz 5 BGB" durch die Wörter „ § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB " ersetzt. b) In Gestaltungshinweis 4b wird im Unterabsatz im vierten Satz nach ...

Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Artikel 1 WohnImmoKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 1 genannten Zeitpunkt, wenn dieser nach dem Vertragsschluss liegt." 7. In § 357a Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Ist das Darlehen durch ein Grundpfandrecht ...