interne Verweise
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 305 KAGB Widerrufsrecht (vom 15.12.2023) ... Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend ...
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 11 VermAnlG Veröffentlichung ergänzender Angaben (vom 28.05.2022) ... genügt die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Der Nachtrag muss an hervorgehobener Stelle eine Belehrung ...
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Artikel 1 BGBEGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... so hat er keinen Wertersatz zu leisten." 11. Der bisherige § 357a wird § 357b und in Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „gilt auch § 357 Absatz 5 bis 8 ... 5 bis 7 und § 357a Absatz 1 und 2 entsprechend" ersetzt. 12. Der bisherige § 357b wird § 357c. 13. Der bisherige § 357c wird § 357d und wird wie folgt ... ersetzt. 16. In § 360 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „ § 357b Absatz 1 Satz 2 und 3" durch die Wörter „§ 357c Absatz 1 Satz 2 und 3" ...
Artikel 2 BGBEGuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ... „§ 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs" durch die Wörter „ § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs " ersetzt. 4. Nach Artikel 246c werden die folgenden Artikel 246d und 246e ... 6 werden die Wörter „§ 357a Absatz 3 Satz 5 BGB" durch die Wörter „ § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB " ersetzt. b) In Gestaltungshinweis 7c wird im Unterabsatz im vierten Satz nach ... 4 werden die Wörter „§ 357a Absatz 3 Satz 5 BGB" durch die Wörter „ § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB " ersetzt. b) In Gestaltungshinweis 5c wird im Unterabsatz im vierten Satz nach ... 3 werden die Wörter „§ 357a Absatz 3 Satz 5 BGB" durch die Wörter „ § 357b Absatz 3 Satz 5 BGB " ersetzt. b) In Gestaltungshinweis 4b wird im Unterabsatz im vierten Satz nach ...
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 396
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