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Zitierungen von § 650c BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 650c BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 650b BGB Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers (vom 01.01.2018)
... hat. Begehrt der Besteller eine Änderung, für die dem Unternehmer nach § 650c Absatz 1 Satz 2 kein Anspruch auf Vergütung für vermehrten Aufwand zusteht, streben die Parteien nur ...
§ 650d BGB Einstweilige Verfügung (vom 01.01.2018)
... Anordnungsrecht gemäß § 650b oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c ist es nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund ...
§ 650m BGB Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs (vom 01.01.2018)
... Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen. (2) Dem Verbraucher ist bei der ersten ... Vergütungsanspruch infolge einer Anordnung des Verbrauchers nach den §§ 650b und 650c oder infolge sonstiger Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags um mehr als 10 Prozent, ...
§ 650q BGB Anwendbare Vorschriften (vom 19.11.2020)
... Leistungen vom Anwendungsbereich der Honorarordnung erfasst werden. Im Übrigen gilt § 650c  ...
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (vom 01.01.2018)
... den Kauf Anwendung. (2) Keine Anwendung finden die §§ 648, 648a, 650b bis 650e, 650k Absatz 1 sowie die §§ 650l und 650m Absatz ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 71 GVG (vom 20.07.2024)
... b) über die Höhe des Vergütungsanspruchs infolge einer Anordnung des Bestellers ( § 650c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ); 6. für Ansprüche aus dem Unternehmensstabilisierungs- und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2392
Artikel 2 ArchLGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
... die Sätze 2 und 3 durch folgenden Satz ersetzt: „Im Übrigen gilt § 650c  ...

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... gestellt hat. Begehrt der Besteller eine Änderung, für die dem Unternehmer nach § 650c Absatz 1 Satz 2 kein Anspruch auf Vergütung für vermehrten Aufwand zusteht, streben die Parteien nur ... nur, wenn ihm die Ausführung zumutbar ist. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. § 650c Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2 (1) Die Höhe ... Anordnungsrecht gemäß § 650b oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c ist es nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund ... Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c nicht übersteigen. (2) Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine ... Vergütungsanspruch infolge einer Anordnung des Verbrauchers nach den §§ 650b und 650c oder infolge sonstiger Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags um mehr als 10 Prozent, ... angeordneten Leistung frei vereinbar. Soweit die Vertragsparteien keine Vereinbarung treffen, gilt § 650c entsprechend. § 650r Sonderkündigungsrecht (1) Nach Vorlage von ... den Kauf Anwendung. (2) Keine Anwendung finden die §§ 648, 648a, 650b bis 650e, 650k Absatz 1 sowie die §§ 650l und 650m Absatz 1. § 650v ...
Artikel 5 BauVRRG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... über die Höhe des Vergütungsanspruchs infolge einer Anordnung des Bestellers ( § 650c des Bürgerlichen Gesetzbuchs )." b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die ...