interne Verweise§ 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (vom 01.03.2022) ... Vertragsteil verlangen kann, die wesentlich höher sind als die nach § 632a Absatz 1 und § 650m Absatz 1 zu leistenden Abschlagszahlungen, oder b) die Sicherheitsleistung nach § 650m ... 650m Absatz 1 zu leistenden Abschlagszahlungen, oder b) die Sicherheitsleistung nach § 650m Absatz 2 nicht oder nur in geringerer Höhe leisten ...
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 244 EGBGB Abschlagszahlungen beim Hausbau (vom 01.01.2018) ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auch unter Abweichung von § 632a oder § 650m des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu regeln, welche Abschlagszahlungen bei Werkverträgen verlangt werden können, die die ...
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
V. v. 23.05.2001 BGBl. I S. 981; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... Vertragsteil verlangen kann, die wesentlich höher sind als die nach § 632a Absatz 1 und § 650m Absatz 1 zu leistenden Abschlagszahlungen, oder b) die Sicherheitsleistung nach § 650m ... 650m Absatz 1 zu leistenden Abschlagszahlungen, oder b) die Sicherheitsleistung nach § 650m Absatz 2 nicht oder nur in geringerer Höhe leisten muss." 4. § 312 Absatz 2 ... zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht zu belehren. § 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs (1) Verlangt der ... finden die §§ 648, 648a, 650b bis 650e, 650k Absatz 1 sowie die §§ 650l und 650m Absatz 1 . § 650v Abschlagszahlungen Der Unternehmer kann von dem Besteller ...
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