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Zitierungen von § 327m BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 327m BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 327i BGB Rechte des Verbrauchers bei Mängeln (vom 01.01.2022)
... vorliegen, 1. nach § 327l Nacherfüllung verlangen, 2. nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach § 327n den Preis mindern und 3. nach § 280 ... beenden oder nach § 327n den Preis mindern und 3. nach § 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen ...
§ 327n BGB Minderung (vom 01.01.2022)
... Statt den Vertrag nach § 327m Absatz 1 zu beenden, kann der Verbraucher den Preis durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer ... durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. Der Ausschlussgrund des § 327m Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. § 327o Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) ...
§ 578b BGB Verträge über die Miete digitaler Produkte (vom 01.01.2022)
... nach Absatz 1 wegen unterbliebener Bereitstellung (§ 327c), Mangelhaftigkeit ( § 327m ) oder Änderung (§ 327r Absatz 3 und 4) des digitalen Produkts beendet, sind die ...
§ 620 BGB Beendigung des Dienstverhältnisses (vom 01.01.2022)
... über eine digitale Dienstleistung kann auch nach Maßgabe der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105
Artikel 1 DigVRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.01.2022)
... vorliegen, 1. nach § 327l Nacherfüllung verlangen, 2. nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach § 327n den Preis mindern und 3. nach § 280 ... beenden oder nach § 327n den Preis mindern und 3. nach § 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. ... zu berücksichtigen. § 275 Absatz 2 und 3 findet keine Anwendung. § 327m Vertragsbeendigung und Schadensersatz (1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann ... eignet. § 327n Minderung (1) Statt den Vertrag nach § 327m Absatz 1 zu beenden, kann der Verbraucher den Preis durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer ... den Preis durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. Der Ausschlussgrund des § 327m Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. § 327o Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) Bei der ... nach Absatz 1 wegen unterbliebener Bereitstellung (§ 327c), Mangelhaftigkeit ( § 327m ) oder Änderung (§ 327r Absatz 3 und 4) des digitalen Produkts beendet, sind die ... über eine digitale Dienstleistung kann auch nach Maßgabe der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet werden." 14. § 650 wird wie folgt ...
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