interne Verweise§ 358 BGB Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag (vom 28.05.2022) ... Vertriebsform § 355 Absatz 3 und, je nach Art des verbundenen Vertrags, die §§ 357 bis 357c entsprechend anzuwenden. Ist der verbundene Vertrag ein Vertrag über die ... Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, hat der Verbraucher abweichend von § 357a Absatz 3 unter den Voraussetzungen des § 356 Absatz 5 Nummer 2 Wertersatz für die bis zum ... geschlossener Ratenlieferungsvertrag, sind neben § 355 Absatz 3 auch die §§ 357 und 357a entsprechend anzuwenden; im Übrigen gelten für verbundene Ratenlieferungsverträge ...
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
neugefasst durch B. v. 04.12.2000 BGBl. I S. 1670; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
§ 4 FernUSG Widerrufsrecht des Teilnehmers (vom 28.05.2022) ... nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die §§ 356, 357 und 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Für finanzierte Fernunterrichtsverträge ist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Artikel 1 BGBEGuaÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... Produkte gilt ferner § 327p entsprechend." 10. Nach § 357 wird folgender § 357a eingefügt: „§ 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von ... 10. Nach § 357 wird folgender § 357a eingefügt: „ § 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen ... digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten." 11. Der bisherige § 357a wird § 357b und in Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „gilt auch § 357 Absatz ... 5 bis 8 entsprechend" durch die Wörter „gelten auch § 357 Absatz 5 bis 7 und § 357a Absatz 1 und 2 entsprechend" ersetzt. 12. Der bisherige § 357b wird § 357c. ... b) In Satz 3 wird die Angabe „§ 357 Absatz 7" durch die Angabe „ § 357a Absatz 1" ersetzt. 14. Der bisherige § 357d wird § 357e. 15. ... gestrichen und werden die Angabe „§ 357 Absatz 9" durch die Angabe „ § 357a Absatz 3" und die Wörter „§ 356 Absatz 5 zweiter und dritter Halbsatz" ...
Artikel 2 BGBEGuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ... § 1 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 werden jeweils die Wörter „ § 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs " durch die Wörter „§ 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt. ... wird wie folgt geändert: a) In Gestaltungshinweis 6 werden die Wörter „ § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB " durch die Wörter „§ 357b Absatz 3 Satz 5 BGB" ersetzt. b) ... wird wie folgt geändert: a) In Gestaltungshinweis 4 werden die Wörter „ § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB " durch die Wörter „§ 357b Absatz 3 Satz 5 BGB" ersetzt. b) ... wird wie folgt geändert: a) In Gestaltungshinweis 3 werden die Wörter „ § 357a Absatz 3 Satz 5 BGB " durch die Wörter „§ 357b Absatz 3 Satz 5 BGB" ersetzt. b) ...
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