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Zitierungen von § 715b BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 715b BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 MoPeG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... im Gesellschaftsvertrag, welche dieses Recht ausschließt, ist unwirksam. § 715b Gesellschafterklage (1) Jeder Gesellschafter ist befugt, einen auf dem ...
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