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Zitierungen von § 721b BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 721b BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 721a BGB Haftung des eintretenden Gesellschafters (vom 01.01.2024)
... eintritt, haftet gleich den anderen Gesellschaftern nach Maßgabe der §§ 721 und 721b für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. ...
Zitat in folgenden Normen
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Artikel 1 G. v. 25.07.1994 BGBl. I S. 1744; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 8 PartGG Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft (vom 01.01.2024)
... der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Die §§ 721a und 721b des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. (2) Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 MoPeG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... eintritt, haftet gleich den anderen Gesellschaftern nach Maßgabe der §§ 721 und 721b für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine ... Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. § 721b Einwendungen und Einreden des Gesellschafters (1) Wird ein Gesellschafter wegen einer ...
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