Tools:
Update via:
Zitierungen von § 740a BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 740a BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 740c BGB Ausscheiden eines Gesellschafters (vom 01.01.2024)
... Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass abweichend von den in § 740a Absatz 1 Nummer 3 bis 6 genannten Beendigungsgründen die Gesellschaft fortbestehen soll, so tritt mangels ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 MoPeG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 714, 715, 715a, 716, 717 Absatz 1 sowie § 718 entsprechend anzuwenden. § 740a Beendigung der Gesellschaft (1) Die nicht rechtsfähige Gesellschaft endet ... Gesellschafters (1) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass abweichend von den in § 740a Absatz 1 Nummer 3 bis 6 genannten Beendigungsgründen die Gesellschaft fortbestehen soll, so tritt mangels ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/v307107.htm