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Zitierungen von § 166 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 166 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG)
G. v. 19.07.1957 BGBl. I S. 734; zuletzt geändert durch Artikel 21 Abs. 1 G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
§ 30 BRüG
... gewesen wäre; ist die Anmeldung durch einen Vertreter vorgenommen worden, findet § 166 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend Anwendung. (4) Ist ein ...