interne Verweise§ 327j BGB Verjährung (vom 01.01.2022) ... erstmals gezeigt hat. (5) Für die in § 327i Nummer 2 bezeichneten Rechte gilt § 218 ...
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche ... ein. (4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218 . Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. ... gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu ... Vertrag zurücktreten. (5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende ...
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche ... ein. (4) Für das in § 634 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218 . Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 ... gilt § 218. Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu ... Vertrag zurücktreten. (5) Auf das in § 634 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende ...
Zitat in folgenden NormenBundesleistungsgesetz
neugefasst durch B. v. 27.09.1961 BGBl. I S. 1769, 1920; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 34 BLG ... beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Die §§ 202 bis 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sinngemäß; der Klageerhebung (§ ...
Energiesicherungsgesetzentschädigungsverordnung (EnSiGEntschV)
V. v. 16.09.1974 BGBl. I S. 2330; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054
§ 15 EnSiGEntschV Verjährung ... mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. Die §§ 202 bis 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sinngemäß; der Klageerhebung (§ ...
Schutzbereichgesetz
G. v. 07.12.1956 BGBl. I S. 899; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706
§ 23 SchBerG ... beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht. §§ 202 bis 225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten sinngemäß; der Klageerhebung (§ ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105
Artikel 1 DigVRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.01.2022) ... 2 Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangt. § 325 gilt entsprechend. (5) § 218 ist auf die Vertragsbeendigung nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) ... gezeigt hat. (5) Für die in § 327i Nummer 2 bezeichneten Rechte gilt § 218 entsprechend. § 327k Beweislastumkehr (1) Zeigt sich bei ...
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