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Zitierungen von § 241a BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 241a BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 474 BGB Verbrauchsgüterkauf (vom 01.01.2022)
... sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware ( § 241a Absatz 1 ) kauft. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 212
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.07.2024)
...  § 2 Übergangsvorschriften zum Gesetz vom 27. Juni 2000 Die §§ 241a , 361a, 361b, 661a und 676h des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur auf Sachverhalte anzuwenden, ...
Artikel 246e EGBGB Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2022)
... im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn 1. gegenüber dem Verbraucher ein nach § 241a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht begründeter Anspruch geltend gemacht wird, 2. von einem Unternehmer in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3483
Artikel 2 BGBEGuaÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn 1. gegenüber dem Verbraucher ein nach § 241a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht begründeter Anspruch geltend gemacht wird, 2. von einem Unternehmer in ...

Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 DigKRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... In Satz 1 werden die Wörter „bewegliche Sache" durch die Angabe „Ware ( § 241a Absatz 1 )" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „beweglichen Sache" ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 1 VerbrRRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben." 4. § 241a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...