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Zitierungen von § 296 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 296 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 297 BGB Unvermögen des Schuldners
... kommt nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Angebots oder im Falle des § 296 zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außerstande ist, die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/v91943.htm