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Zitierungen von § 312i BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 312i BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 312 BGB Anwendungsbereich (vom 01.07.2022)
... 651a und 651c sind von den Vorschriften dieses Untertitels nur § 312a Absatz 3 bis 6, die §§ 312i , 312j Absatz 2 bis 5 und § 312m anzuwenden; diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn ...
§ 312j BGB Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern (vom 28.05.2022)
... Geschäftsverkehr mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob ...
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 246c EGBGB Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (vom 13.06.2014)
... und ob er dem Kunden zugänglich ist, 3. darüber, wie er mit den nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2394
Artikel 1 3. ReiseRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 651a und 651c sind von den Vorschriften dieses Untertitels nur § 312a Absatz 3 bis 6, die §§ 312i , 312j Absatz 2 bis 5 und § 312k anzuwenden; diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn ...
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1600, 1942
Artikel 1 FernAbsÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 3. Die bisherigen §§ 312e bis 312g werden die §§ 312g bis 312i. 4. § 357 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Der Verbraucher ...
Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2413
Artikel 1 TelVertrÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 312f durch folgende Angaben ersetzt: „§ 312f Kündigung und Vollmacht zur ... wird die Angabe zu § 312f durch folgende Angaben ersetzt: „§ 312f Kündigung und Vollmacht zur Kündigung § 312g Abweichende ... Wort „Dienstleistungen" ersetzt. 3. Nach § 312e wird folgender § 312f eingefügt: „§ 312f Kündigung und Vollmacht zur Kündigung ... 3. Nach § 312e wird folgender § 312f eingefügt: „§ 312f Kündigung und Vollmacht zur Kündigung Wird zwischen einem Unternehmer und ... oder die Vollmacht zur Kündigung der Textform." 4. Der bisherige § 312f wird § ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 17 DDGEG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes" ersetzt. 2. In § 312i Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „der Telemedien" durch die Wörter „digitaler Dienste ...
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Artikel 1 VerbrRRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Kapitel 3 Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr § 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (1) Bedient sich ein ... mit Verbrauchern hat der Unternehmer zusätzlich zu den Angaben nach § 312i Absatz 1 spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob ...
Artikel 2 VerbrRRLUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... und ob er dem Kunden zugänglich ist, 3. darüber, wie er mit den nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten ...
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