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Zitierungen von § 341 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 341 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 342 BGB Andere als Geldstrafe
... als die Zahlung einer Geldsumme versprochen, so finden die Vorschriften der §§ 339 bis 341 Anwendung; der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger die Strafe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/v92003.htm