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Zitierungen von § 395 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 395 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
G. v. 05.11.1957 BGBl. I S. 1747; zuletzt geändert durch Artikel 214 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 17 AKG Zulässigkeit von Aufrechnungen
... (§ 1), dessen Erfüllung in diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, nicht entgegen. § 395 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht ...
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