interne Verweise§ 1158 BGB Künftige Nebenleistungen ... dem Eigentümer und dem neuen Gläubiger die Vorschriften der §§ 406 bis 408 Anwendung; der Gläubiger kann sich gegenüber den Einwendungen, welche dem ... gegenüber den Einwendungen, welche dem Eigentümer nach den §§ 404, 406 bis 408 , 1157 zustehen, nicht auf die Vorschrift des § 892 ...
§ 2111 BGB Unmittelbare Ersetzung ... wenn er von der Zugehörigkeit Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 finden entsprechende Anwendung. (2) Zur Erbschaft gehört auch, was der Vorerbe dem ...
Zitate in aufgehobenen TitelnGesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
G. v. 30.05.1908 RGBl. S. 263; aufgehoben durch Artikel 12 Abs. 1 Nr. 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
§ 69 VVG ... sich gelten zu lassen, wenn er von ihr Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/v92071.htm