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Zitierungen von § 558d BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 558d BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften (vom 01.06.2015)
... über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt. (2) Die Vorschriften über die Miethöhe bei ... (§§ 556d bis 556g), über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der ... (3) Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gelten die §§ 556d bis 561 sowie die §§ 573, 573a, 573d Abs. 1 und §§ 575, 575a Abs. 1, ...
§ 557 BGB Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
... Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich ...
§ 557a BGB Staffelmiete (vom 01.06.2015)
... der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen. (3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann ...
§ 558a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung
... kann insbesondere Bezug genommen werden auf 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d ), 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e), 3. ein mit ... die Benennung von drei Wohnungen. (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel ( § 558d Abs. 1 ), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so ... (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem ... Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspiegel oder ein ...
§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (vom 01.05.2013)
... Ist der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach den §§ 558 bis 560 verurteilt worden, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs des ...
§ 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume (vom 01.12.2020)
... §§ 557, 557a Absatz 1 bis 3 und 5, § 557b Absatz 1 bis 3 und 5, die §§ 558 bis 559d, 561, 568 Absatz 1, § 569 Absatz 3 bis 5, die §§ 573 bis 573d, 575, 575a ...
Zitat in folgenden Normen
Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung
B. v. 10.11.1953 BGBl. I S. 1545; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1149
§ 4 BRegEntschBest
... Räume Wohnungsvergütung und Nebenabgaben zu zahlen, die nach den §§ 557 bis 560 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechnet werden. Repräsentationsräume in ...
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 17.10.2024)
... einen Mietspiegel, der vor dem 1. September 2001 unter Voraussetzungen erstellt worden ist, die § 558d Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechen, sind die Vorschriften über den qualifizierten Mietspiegel anzuwenden, wenn die ... als qualifizierten Mietspiegel bezeichnet hat. In jedem Fall sind § 558a Abs. 3 und § 558d Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht anzuwenden auf Mieterhöhungsverlangen, die dem Mieter vor dieser Veröffentlichung ... 1 neu erstellt wurden oder die bereits am 31. Dezember 2019 existierten, können entsprechend § 558d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. (2) In ...
Artikel 238 EGBGB Datenverarbeitung und Auskunftspflichten für qualifizierte Mietspiegel (vom 01.07.2022)
... mehr erforderlich sind, es sei denn, sie werden für eine Anpassung mittels Stichprobe nach § 558d Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs benötigt. Die nach den Absätzen 1 und 2 erhobenen Daten sind spätestens ... Vollständigkeit abgeschlossen ist und sie auch für eine Anpassung des Mietspiegels nach § 558d Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht mehr benötigt werden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend ...
Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG)
neugefasst durch B. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 05.09.2006 BGBl. I S. 2098
§ 6 AFWoG Beschränkung der Ausgleichszahlungen
... ist in Gemeinden, für die ein Mietspiegel im Sinne des § 558c oder des § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht, die Obergrenze der in dem Mietspiegel enthaltenen ...
Investitionsvorranggesetz (InVorG)
neugefasst durch B. v. 04.08.1997 BGBl. I S. 1996; zuletzt geändert durch Artikel 588 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 21a InVorG Modernisierung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren
... durchzuführen und von den sich hieraus ergebenden Rechten nach den §§ 558 bis 559b des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gebrauch zu machen. Nach erfolgter ...
Mietspiegelverordnung (MsV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4779
§ 1 MsV Gegenstand
... Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Verordnung betrifft sowohl qualifizierte Mietspiegel ( § 558d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) als auch Mietspiegel, die keine qualifizierten Mietspiegel sind (einfache ...
§ 6 MsV Allgemeine Anforderungen
... bestehende Erfordernis der Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ( § 558d Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ) betrifft alle Phasen der Mietspiegelerstellung. (2) Soweit Mietspiegel unter ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2911
Artikel 3 VglMietÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... 1 neu erstellt wurden oder die bereits am 31. Dezember 2019 existierten, können entsprechend § 558d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. (2) In Gemeinden oder ...
Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG)
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2648
Artikel 1 MietAnpG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... §§ 557, 557a Absatz 1 bis 3 und 5, § 557b Absatz 1 bis 3 und 5, die §§ 558 bis 559d, 561, 568 Absatz 1, § 569 Absatz 3 bis 5, die §§ 573 bis 573d, 575, 575a ...
Mietspiegelreformgesetz (MsRG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3515
Artikel 1 MsRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Dokumentation und Veröffentlichung." 2. § 558d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 2 MsRG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... mehr erforderlich sind, es sei denn, sie werden für eine Anpassung mittels Stichprobe nach § 558d Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs benötigt. Die nach den Absätzen 1 und 2 erhobenen Daten sind spätestens drei Jahre ... Vollständigkeit abgeschlossen ist und sie auch für eine Anpassung des Mietspiegels nach § 558d Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht mehr benötigt werden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend ...
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