Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 647 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 647 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 647a BGB Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft (vom 01.01.2018)
... und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. § 647 findet keine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
G. v. 26.02.1959 BGBl. I S. 57, 223; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 19 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 9 LuftFzgG
... in anderer Weise mit einem Recht belastet werden, als in diesem Gesetz vorgesehen ist. § 647 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden. (2) Das gleiche gilt, wenn das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 1 BauVRRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Textform erfolgen." c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 19. Nach § 647 wird folgender § 647a eingefügt: „§ 647a Sicherungshypothek des ... der Vergütung und für die in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. § 647 findet keine Anwendung." 20. Die §§ 648 und 648a werden aufgehoben. ...
Anzeige