interne Verweise§ 675c BGB Zahlungsdienste und E-Geld (vom 13.01.2018) ... sind anzuwenden. (4) Die Vorschriften dieses Untertitels sind mit Ausnahme von § 675d Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 nicht auf einen Vertrag über die Erbringung von Kontoinformationsdiensten ...
§ 675e BGB Abweichende Vereinbarungen (vom 13.01.2018) ... zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden. (2) In den Fällen des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und 2 1. sind § 675s Absatz 1, § 675t Absatz 2, § 675x Absatz 1, § 675y ... dem Zahlungsdienstnutzer nicht um einen Verbraucher, so können die Parteien vereinbaren, dass § 675d Absatz 1 bis 5 , § 675f Absatz 5 Satz 2, die §§ 675g, 675h, 675j Absatz 2, die §§ 675p ...
§ 675q BGB Entgelte bei Zahlungsvorgängen (vom 13.01.2018) ... des Europäischen Wirtschaftsraums belegen ist. (4) Wenn einer der Fälle des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 vorliegt, 1. ist § 675q Absatz 1 auf die innerhalb des Europäischen ...
§ 675s BGB Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge (vom 13.01.2018) ... Fälligkeitstag ermöglicht wird. (3) Wenn einer der Fälle des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 vorliegt, ist § 675s Absatz 1 Satz 1 und 3 auf die innerhalb des Europäischen ... getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden. Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a vorliegt, 1. ist auch § 675s Absatz 1 Satz 2 auf die innerhalb des ...
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 228 EGBGB Übergangsvorschrift zum Überweisungsgesetz ... Die §§ 675a bis 676g des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten nicht für Überweisungen, ... mit deren Abwicklung vor dem 14. August 1999 begonnen wurde. (2) Die §§ 675a bis 676g gelten nicht für inländische Überweisungen und Überweisungen in ... die bis dahin geltenden Vorschriften und Grundsätze. (3) Die §§ 676a bis 676g gelten nicht für inländische Überweisungen im Rahmen des ... Überweisungen anderer Sozialversicherungsträger. (4) Die §§ 676a bis 676g des Bürgerlichen Gesetzbuchs lassen Vorschriften aus völkerrechtlichen ...
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 60 ZAG Beschwerden über Zahlungsdienstleister (vom 15.12.2023) ... eines Zahlungsdienstleisters gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum ... wegen behaupteter Verstöße von Zahlungsdienstleistern gegen die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum ...
§ 61 ZAG Beschwerden über E-Geld-Emittenten (vom 15.12.2023) ... eines E-Geld-Emittenten gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1666
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 1 VerbrKredRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... „Kapitel 1 Allgemeines" gestrichen. j) Die Angaben zu den §§ 675a bis 676h werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 675a ... nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge § 676c Haftungsausschluss". 2. In § 308 Nr. 1 wird die ... und Satz 2 aufgehoben. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 47. Die §§ 676 bis 676h mit Zwischenüberschriften werden durch die folgenden §§ 675b bis 676c mit ... 676 bis 676h mit Zwischenüberschriften werden durch die folgenden §§ 675b bis 676c mit Zwischenüberschriften ersetzt: „§ 675b Aufträge zur ... kann, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. § 676c Haftungsausschluss Ansprüche nach diesem Kapitel sind ausgeschlossen, wenn die ...
Artikel 4 VerbrKredRLUG Änderung der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung ... Unterlassungsklagengesetzes in Ansehung von Streitigkeiten aus der Anwendung der §§ 675a bis 676g und 676h Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zum 30. Oktober 2009 ... die Schlichtungsaufgabe in Ansehung von Streitigkeiten aus der Anwendung der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Übrigen wird die Übertragung nach Maßgabe ...
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 2 ZAGEG 2018 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... angefügt: „(4) Die Vorschriften dieses Untertitels sind mit Ausnahme von § 675d Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 nicht auf einen Vertrag über die Erbringung von Kontoinformationsdiensten ... Vertrag über die Erbringung von Kontoinformationsdiensten anzuwenden." 5. § 675d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) In den Fällen des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und 2 1. sind § 675s Absatz 1, § 675t Absatz 2, § 675x Absatz 1, § 675y ... dem Zahlungsdienstnutzer nicht um einen Verbraucher, so können die Parteien vereinbaren, dass § 675d Absatz 1 bis 5 , § 675f Absatz 5 Satz 2, die §§ 675g, 675h, 675j Absatz 2, die §§ 675p ... des Europäischen Wirtschaftsraums belegen ist. (4) Wenn einer der Fälle des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 vorliegt, 1. ist § 675q Absatz 1 auf die innerhalb des Europäischen ... b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Wenn einer der Fälle des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 vorliegt, ist § 675s Absatz 1 Satz 1 und 3 auf die innerhalb des Europäischen ... getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden. Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a vorliegt, 1. ist auch § 675s Absatz 1 Satz 2 auf die innerhalb des ... mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist. (5) Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a vorliegt, 1. kann von § 675t Absatz 1 Satz 3 für die innerhalb des ... ersetzt. e) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b vorliegt, 1. ist § 675x Absatz 1 auf die innerhalb des Europäischen ... 7. f) Folgender Absatz 8 wird angefügt: „(8) Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b vorliegt, ist § 675y Absatz 1 bis 4 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ... ersetzt. c) Folgender Satz wird angefügt: „Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b vorliegt, ist § 675z Satz 3 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ...
SEPA-Begleitgesetz
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610
Zitate in aufgehobenen TitelnSchlichtungsstellenverfahrensverordnung (SchlichtVerfV)
neugefasst durch B. v. 10.07.2002 BGBl. I S. 2577; aufgehoben durch § 27 Abs. 2 V. v. 05.09.2016 BGBl. I S. 2140
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
§ 28 ZAG Beschwerden über Zahlungsdienstleister ... im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 gegen dieses Gesetz und die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum ... wegen behaupteter Verstöße von Zahlungsdienstleistern gegen die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum ...
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