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Zitierungen von § 701 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 701 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 702 BGB Beschränkung der Haftung; Wertsachen
... Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag ...
§ 703 BGB Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
... dem Gast auf Grund der §§ 701 , 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem ...
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