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Zitierungen von § 715 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 715 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 715a BGB Notgeschäftsführungsbefugnis (vom 01.01.2024)
... alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter verhindert, nach Maßgabe von § 715 Absatz 3 bei einem Geschäft mitzuwirken, kann jeder Gesellschafter das Geschäft vornehmen, wenn ...
§ 720 BGB Vertretung der Gesellschaft (vom 01.01.2024)
...  (4) Die Vertretungsbefugnis kann einem Gesellschafter in entsprechender Anwendung von § 715 Absatz 5 ganz oder teilweise entzogen werden. (5) Ist der Gesellschaft gegenüber eine ...
§ 740 BGB Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften (vom 01.01.2024)
... untereinander sind die §§ 708, 709, 710, 711, 711a, 712, die §§ 714, 715 , 715a, 716, 717 Absatz 1 sowie § 718 entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 1 MoPeG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter. § 715 Geschäftsführungsbefugnis (1) Zur Führung der Geschäfte der ... Sind alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter verhindert, nach Maßgabe von § 715 Absatz 3 Satz 3 bei einem Geschäft mitzuwirken, kann jeder Gesellschafter das Geschäft vornehmen, wenn ... (4) Die Vertretungsbefugnis kann einem Gesellschafter in entsprechender Anwendung von § 715 Absatz 5 ganz oder teilweise entzogen werden. (5) Ist der Gesellschaft gegenüber eine ... untereinander sind die §§ 708, 709, 710, 711, 711a, 712, die §§ 714, 715 , 715a, 716, 717 Absatz 1 sowie § 718 entsprechend anzuwenden. § 740a ...
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