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Zitierungen von § 878 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 878 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 880 BGB Rangänderung
... der Änderung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und des § 878 finden Anwendung. Soll eine Hypothek, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld ...
§ 1109 BGB Teilung des herrschenden Grundstücks
... zu erfolgen und bedarf der Eintragung in das Grundbuch; die Vorschriften der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. Veräußert der Berechtigte einen Teil des ...
§ 1116 BGB Brief- und Buchhypothek
... in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (3) Die Ausschließung der Erteilung des Briefes ...
§ 1132 BGB Gesamthypothek
... Betrag haftet. Auf die Verteilung finden die Vorschriften der §§ 875, 876, 878 entsprechende ...
§ 1154 BGB Abtretung der Forderung
... ausgeschlossen, so finden auf die Abtretung der Forderung die Vorschriften der §§ 873, 878 entsprechende ...
§ 1168 BGB Verzicht auf die Hypothek
... in das Grundbuch. Die Vorschriften des § 875 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (3) Verzichtet der Gläubiger für einen Teil ...
§ 1180 BGB Auswechslung der Forderung
... in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (2) Steht die Forderung, die an die Stelle ...
§ 1188 BGB Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber
... dass er die Hypothek bestelle, und die Eintragung in das Grundbuch; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (2) Die Ausschließung des Gläubigers mit seinem ...
§ 1196 BGB Eigentümergrundschuld
... das Grundbuch eingetragen werden soll, und die Eintragung erforderlich; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung. (3) Ein Anspruch auf Löschung der Grundschuld nach § 1179a ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG)
Artikel 1 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 2 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 22 BEZNG Verfügungsbefugnis der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (vom 08.09.2015)
... unter Beifügung des Bescheides bei dem zuständigen Grundbuchamt eingegangen ist. § 878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. Der Verfügungsbefugte gilt in ...

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 233 EGBGB Drittes Buch. Sachenrecht (vom 08.09.2015)
... bezeichneten Stellen zur Verfügung über das Grundstück befugt waren. § 878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt auch für den Fortfall der Verfügungsbefugnis sinngemäß. Die ...

Insolvenzordnung (InsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 91 InsO Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs
... Insolvenzgläubiger zugrunde liegt. (2) Unberührt bleiben die §§ 878 , 892, 893 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 3 Abs. 3, §§ 16, 17 des Gesetzes ...
§ 349 InsO Verfügungen über unbewegliche Gegenstände
... ist, oder über ein Recht an einem solchen Gegenstand verfügt, so sind die §§ 878 , 892, 893 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 3 Abs. 3, §§ 16, 17 des Gesetzes ...

Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG)
neugefasst durch B. v. 29.03.1994 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1688
§ 8 VZOG Verfügungsbefugnis
... unbeschadet einer noch vorzunehmenden Vermessung zu den Grundakten zu nehmen. § 878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. Der Verfügungsbefugte gilt in ...
§ 11 VZOG Umfang der Rückübertragung von Vermögenswerten
... oder Gegenstand des Zuschlags in der Zwangsversteigerung geworden sind; § 878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. (2) Soweit der Anspruch ...

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
neugefasst durch B. v. 12.01.2021 BGBl. I S. 34; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 10.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 306
§ 46 WEG Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung (vom 01.12.2020)
... Das Fehlen der Zustimmung steht in diesen Fällen dem Eintritt der Rechtsfolgen des § 878 Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entgegen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen der ...