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Zitierungen von § 885 BGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 885 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 233 EGBGB Drittes Buch. Sachenrecht (vom 08.09.2015)
... Vermerk hat die Wirkung einer Vormerkung zur Sicherung dieser Ansprüche. § 885 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden. (3) Der Erwerb selbständigen Gebäudeeigentums ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6597/v92651.htm