interne Verweise§ 926 BGB Zubehör des Grundstücks ... nicht gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 936 Anwendung; für den guten Glauben des Erwerbers ist die Zeit der Erlangung des ...
§ 1244 BGB Gutgläubiger Erwerb ... der Veräußerung abhängt, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 934, 936 entsprechende Anwendung, wenn die Veräußerung nach § 1233 Abs. 2 ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
G. v. 15.11.1940 RGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 91
§ 4 SchRG ... gehören oder mit Rechten Dritter belastet sind, so sind die Vorschriften der §§ 932 bis 936 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden; für den guten Glauben des Erwerbers ist ...
Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 566 HGB Pfandrecht des Zeitvercharterers (vom 25.04.2013) ... Zeitcharterers stehen. Die für den gutgläubigen Erwerb des Eigentums geltenden §§ 932 , 934 und 935 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht anzuwenden. (2) Der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
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