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Zitierungen von § 956 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 956 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 953 BGB Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen
... auch nach der Trennung dem Eigentümer der Sache, soweit sich nicht aus den §§ 954 bis 957 ein anderes ...
§ 954 BGB Erwerb durch dinglich Berechtigten
... Sache anzueignen, erwirbt das Eigentum an ihnen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 955 bis 957, mit der ...
§ 955 BGB Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer
... zu den Früchten der Sache gehörenden Bestandteilen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 956 , 957, mit der Trennung. Der Erwerb ist ausgeschlossen, wenn der Eigenbesitzer nicht zum ...
§ 957 BGB Gestattung durch den Nichtberechtigten
... Vorschrift des § 956 findet auch dann Anwendung, wenn derjenige, welcher die Aneignung einem anderen gestattet, hierzu ...
§ 1120 BGB Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör
... Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis 957 in das Eigentum eines anderen als des Eigentümers oder des Eigenbesitzers des ...
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