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Zitierungen von § 1319 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1319 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1320 BGB Aufhebung der neuen Ehe
... Lebt der für tot erklärte Ehegatte noch, so kann unbeschadet des § 1319 sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe begehren, es sei denn, dass er bei der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Anlage 1 PStV (zu § 11) Datenfelder in den Personenstandsregistern (vom 01.11.2022)
... im Fall der Wiederverheiratung nach Todeserklärung des vorherigen Ehegatten nach § 1319 BGB   X       ... im Fall der Wiederverheiratung nach Todeserklärung des vorherigen Ehegatten nach § 1319 BGB   X       ...

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Anhang 3. PStRÄndG zu Artikel 2 Nummer 13
... im Fall der Wiederverheiratung nach Todeserklärung des vorherigen Ehegatten nach § 1319 BGB   X       ... im Fall der Wiederverheiratung nach Todeserklärung des vorherigen Ehegatten nach § 1319 BGB   X       ...
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