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Zitierungen von § 1568 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1568 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 127 FamFG Eingeschränkte Amtsermittlung
... In Verfahren auf Scheidung kann das Gericht außergewöhnliche Umstände nach § 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur berücksichtigen, wenn sie von dem Ehegatten, der die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 1 ZuGewAusglÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... als Gesamtschuldner." b) Absatz 4 wird aufgehoben. 12. Nach § 1568 wird folgender Untertitel 1a eingefügt: „Untertitel 1a Behandlung der ...
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